ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Anwendungsbereich, Allgemeines
Der Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist WWW.radbote-berlin.de, Inh. Ralf
Hiller, nachfolgend Kurierdienstleister genannt.
Der Kurierdienstleister geht nur Verträge mit solchen Kunden ein, die NICHT schon Kunde der GO! General Express und Logistics GmbH (GO!) und deren Kooperatiospartner sind.
Der Kurierdienstleister befördert oder besorgt die
Beförderung eiliger Kleinsendungen. Soweit durch die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes geregelt ist,
erfolgt die Beförderung nach den gesetzlichen Vorschriften.
Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns vor
Vertragsbeginn schriftlich bestätigt werden.
II. Leistungen und Preise
Die Beförderungsleistungen
schließen das Abholen, den Transport und die Zustellung der Sendungen ein.
Die transportsichere Verpackung der Sendung obliegt dem jeweiligen
Auftraggeber. Schäden, die aus einer nicht transportsicheren Verpackung
resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Einhaltung einer
bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich
vereinbart.
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die dem
Beförderungsmonopol gemäß § 51 PostG durch die
Deutsche Post AG unterliegen. Grundsätzlich von der Beförderung
ausgeschlossen sind Güter mit besonderem Wert. Dazu zählen insbesondere,
aber nicht ausschließlich, Gegenstände von außergewöhnlichem Wert (wie
z.B. Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate, Gold-,
Silber- oder sonstiger Schmuck, Geld oder begebbare
Wertpapiere [insbesondere Schecks, Wechselwertpapiere, Sparbücher, Aktien
oder sonstige Sicherheiten]).
Vom Transport ebenso ausgeschlossen sind
auch verderbliche Lebensmittel, gefährliche Güter, die der Verordnung über
die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) unterliegen und
als gefährlich mit besonderer Kennzeichnungspflicht eingestuft werden,
sowie Güter, die Menschen, Tierleben oder Transportmittel gefährden.
Der Kurierdienstleister ist vor Annahme der Sendungen nicht verpflichtet, deren Inhalt zu
überprüfen. Die Annahme stellt keinen Verzicht auf die Rechte aus § 410
Handelsgesetzbuch (HGB) dar. Dies gilt auch für nach diesen Bedingungen
ausgeschlossene Güter. Wird eine gefährliche oder ausgeschlossene Sendung
zum Absender zurücktransportiert, hat der Auftraggeber auch die Kosten des
Rücktransportes zu tragen.
Die Beförderung erfolgt in
der Regel auf dem der bestellten Serviceart angemessenen Transportweg zum
Empfänger. Es kann eine Auslieferung nach Möglichkeit am selben Tag,
Übernacht oder als Direktfahrt (DIR) jeweils ausdrücklich vereinbart
werden. Die Auslieferung erfolgt je nach Leistungsart grundsätzlich im
Rahmen der in den jeweils gültigen Preislisten genannten Laufzeiten.
Das für die Beförderung zu
entrichtende Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Sendung an
den Auftrag nehmenden Kurierfahrer bar zu bezahlen, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme des
Beförderungsgutes getroffen wurde. Wird die Zahlung bei oder nach der
Übernahme des Beförderungsgutes nicht geleistet, so tritt vorbehaltlich
einer anders lautenden Zahlungsvereinbarung hinsichtlich der Forderungen
aus der Beförderungsleistung und sonstigen Nebenleistungen ohne weitere
Mahnung Zahlungsverzug spätestens vierzehn Tage nach Übernahme des
Beförderungsgutes oder zehn Tage nach Erhalt der Rechnung ein, je nachdem
welcher Zeitpunkt später eintritt. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen
in banküblicher Höhe, mindestens aber 0,75 % je angefangenen Monat erhoben.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten,
ebenso wie der Nachweis, ein Verzugsschaden sei überhaupt nicht oder nur
in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.
III. Übernahme und Ablieferung
Die Übernahme des Auftrags
erfolgt mit dessen Annahme, spätestens durch die Übergabe des
Beförderungsgutes durch oder für den Absender; die Ausführung, sobald es
die Verkehrslage und Disposition der einzelnen Kurierfahrzeuge gestattet.
Mit der Übernahme des Beförderungsgutes beginnt der Lauf der Lieferfrist.
Der Kurierfahrer ist befugt
aber nicht verpflichtet Sendungen zur Anschriftenüberprüfung oder aus
ähnlichen Gründen zu öffnen.
Laufzeitangaben sind
grundsätzlich unverbindlich. Bei Nichtzustellbarkeit verlängert sich die
Lieferfrist jeweils um mindestens einen Tag.
Sendungen können auch in
Briefkästen eingelegt werden, sofern besonders vereinbart. Sie gelten mit
der Einlegung als zugestellt. Die Gewahrsamszeit endet mit der Einlegung
in den Briefkasten.
Sendungen, deren Annahme
vom Empfänger verweigert wurden oder die aus
anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, werden an den
Auftraggeber auf dessen Kosten gemäß unserer Preisliste zurückgesandt,
wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die Zustellung von
Sendungen erfolgt gegen Unterschrift an den Empfänger oder sonstige
Personen, die unter der Zustelladresse angetroffen werden oder vom
Absender benannt sind und von denen nach den Gesamtumständen angenommen
werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Ist eine
Geschäftsadresse als Empfangsadresse angegeben, so erfolgt die Zustellung
zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten bei der Postannahmestelle des
Empfangsbetriebes, falls eine solche nicht vorhanden ist, bei der für die
Postannahme zuständigen Stelle.
IV. Haftung
Für den Verlust oder die
Beschädigung der Sendung haften der Kurierdienstleister
bei nationalen Direktfahrten, Auslieferungen am selben Tag und Übernacht mit 8,33 Sonderziehungsrechten
für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (§ 431 HGB).
Sind nur einzelne Packstücke oder Teile
der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die
Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn dadurch
die gesamte Sendung entwertet ist, sonst nur nach dem Rohgewicht des
beschädigten oder verlorenen Teils der Sendung.
Bei Verspätungs- oder
Vermögensschäden gelten bei nationalen Beförderungen ausschließlich die §§
431 Abs. 3 und 433 HGB. Der Kurierdienstleister
ist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und
soweit der Schaden durch eine nicht von ihm verschuldete Anweisung des
Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen oder durch Umstände, die er
mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnten,
verursacht worden ist. Eine Haftung ist auch für solche Umstände
ausgeschlossen, die ihm nicht zurechenbar sind. Als solche Umstände gelten
insbesondere: höhere Gewalt; Beschaffenheit der Sendung; Aufruhr und
Unruhen; Arbeitskampf; elektrische oder magnetische Schäden an oder
Löschung von elektronischen oder photographischen Bildern, Daten oder
Aufzeichnungen.
V. Datenschutz
Der Kurierdienstleister
ist berechtigt, Daten, die Sie im Zusammenhang mit seinen Dienstleistungen
angegeben haben, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten. Die
Datenverarbeitung kann im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote von
ihm erfolgen. Sie sind mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung sowie
Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden,
einverstanden.
VI. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: November 2005