ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Anwendungsbereich, Allgemeines

Der Verwender dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist WWW.radbote-berlin.de, Inh. Ralf Hiller, nachfolgend Kurierdienstleister genannt.
Der Kurierdienstleister geht nur Verträge mit solchen Kunden ein, die NICHT schon Kunde der GO! General Express und Logistics GmbH (GO!) und deren Kooperatiospartner sind.
Der Kurierdienstleister befördert oder besorgt die Beförderung eiliger Kleinsendungen. Soweit durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beförderung nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von uns vor Vertragsbeginn schriftlich bestätigt werden.

II. Leistungen und Preise

Die Beförderungsleistungen schließen das Abholen, den Transport und die Zustellung der Sendungen ein. Die transportsichere Verpackung der Sendung obliegt dem jeweiligen Auftraggeber. Schäden, die aus einer nicht transportsicheren Verpackung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Einhaltung einer bestimmten Lieferfrist ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Sendungen, die dem Beförderungsmonopol gemäß § 51 PostG durch die Deutsche Post AG unterliegen. Grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen sind Güter mit besonderem Wert. Dazu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Gegenstände von außergewöhnlichem Wert (wie z.B. Kunstwerke, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate, Gold-, Silber- oder sonstiger Schmuck, Geld oder begebbare Wertpapiere [insbesondere Schecks, Wechselwertpapiere, Sparbücher, Aktien oder sonstige Sicherheiten]).
Vom Transport ebenso ausgeschlossen sind auch verderbliche Lebensmittel, gefährliche Güter, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) unterliegen und als gefährlich mit besonderer Kennzeichnungspflicht eingestuft werden, sowie Güter, die Menschen, Tierleben oder Transportmittel gefährden.
Der Kurierdienstleister ist vor Annahme der Sendungen nicht verpflichtet, deren Inhalt zu überprüfen. Die Annahme stellt keinen Verzicht auf die Rechte aus § 410 Handelsgesetzbuch (HGB) dar. Dies gilt auch für nach diesen Bedingungen ausgeschlossene Güter. Wird eine gefährliche oder ausgeschlossene Sendung zum Absender zurücktransportiert, hat der Auftraggeber auch die Kosten des Rücktransportes zu tragen.
Die Beförderung erfolgt in der Regel auf dem der bestellten Serviceart angemessenen Transportweg zum Empfänger. Es kann eine Auslieferung nach Möglichkeit am selben Tag, Übernacht oder als Direktfahrt (DIR) jeweils ausdrücklich vereinbart werden. Die Auslieferung erfolgt je nach Leistungsart grundsätzlich im Rahmen der in den jeweils gültigen Preislisten genannten Laufzeiten.
Das für die Beförderung zu entrichtende Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Sendung an den Auftrag nehmenden Kurierfahrer bar zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme des Beförderungsgutes getroffen wurde. Wird die Zahlung bei oder nach der Übernahme des Beförderungsgutes nicht geleistet, so tritt vorbehaltlich einer anders lautenden Zahlungsvereinbarung hinsichtlich der Forderungen aus der Beförderungsleistung und sonstigen Nebenleistungen ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug spätestens vierzehn Tage nach Übernahme des Beförderungsgutes oder zehn Tage nach Erhalt der Rechnung ein, je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber 0,75 % je angefangenen Monat erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, ebenso wie der Nachweis, ein Verzugsschaden sei überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden.

III. Übernahme und Ablieferung

Die Übernahme des Auftrags erfolgt mit dessen Annahme, spätestens durch die Übergabe des Beförderungsgutes durch oder für den Absender; die Ausführung, sobald es die Verkehrslage und Disposition der einzelnen Kurierfahrzeuge gestattet. Mit der Übernahme des Beförderungsgutes beginnt der Lauf der Lieferfrist.
Der Kurierfahrer ist befugt aber nicht verpflichtet Sendungen zur Anschriftenüberprüfung oder aus ähnlichen Gründen zu öffnen.
Laufzeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Nichtzustellbarkeit verlängert sich die Lieferfrist jeweils um mindestens einen Tag.
Sendungen können auch in Briefkästen eingelegt werden, sofern besonders vereinbart. Sie gelten mit der Einlegung als zugestellt. Die Gewahrsamszeit endet mit der Einlegung in den Briefkasten.
Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert wurden oder die aus anderen Gründen nicht zugestellt werden konnten, werden an den Auftraggeber auf dessen Kosten gemäß unserer Preisliste zurückgesandt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die Zustellung von Sendungen erfolgt gegen Unterschrift an den Empfänger oder sonstige Personen, die unter der Zustelladresse angetroffen werden oder vom Absender benannt sind und von denen nach den Gesamtumständen angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Ist eine Geschäftsadresse als Empfangsadresse angegeben, so erfolgt die Zustellung zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten bei der Postannahmestelle des Empfangsbetriebes, falls eine solche nicht vorhanden ist, bei der für die Postannahme zuständigen Stelle.

IV. Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung der Sendung haften der Kurierdienstleister bei nationalen Direktfahrten, Auslieferungen am selben Tag und Übernacht mit 8,33 Sonderziehungsrechten für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung (§ 431 HGB).
Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn dadurch die gesamte Sendung entwertet ist, sonst nur nach dem Rohgewicht des beschädigten oder verlorenen Teils der Sendung.
Bei Verspätungs- oder Vermögensschäden gelten bei nationalen Beförderungen ausschließlich die §§ 431 Abs. 3 und 433 HGB. Der Kurierdienstleister ist von der Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – befreit, wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von ihm verschuldete Anweisung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen oder durch Umstände, die er mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abwenden konnten, verursacht worden ist. Eine Haftung ist auch für solche Umstände ausgeschlossen, die ihm nicht zurechenbar sind. Als solche Umstände gelten insbesondere: höhere Gewalt; Beschaffenheit der Sendung; Aufruhr und Unruhen; Arbeitskampf; elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder photographischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen.

V. Datenschutz

Der Kurierdienstleister ist berechtigt, Daten, die Sie im Zusammenhang mit seinen Dienstleistungen angegeben haben, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung kann im Hinblick auf weitere Leistungen und Angebote von ihm erfolgen. Sie sind mit dieser Datenerfassung und -verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden.

VI. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Berlin.

Stand: November 2005